EU-Regulierung
AMLR 2027: Was das neue EU-Geldwäscherecht für Verpflichtete bedeutet
Ab 10. Juli 2027 gilt die EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) unmittelbar. Was sich für Kanzleien, Notare und Treuhänder ändert und was jetzt zu tun ist.
Mit der Verordnung (EU) 2024/1624, kurz AMLR, ersetzt die EU einen großen Teil der bisher national umgesetzten Geldwäschevorschriften durch ein unmittelbar geltendes Regelwerk. Sie gilt ab dem 10. Juli 2027 in allen Mitgliedstaaten, ohne dass sie zuvor in nationales Recht umgesetzt werden muss. Für Verpflichtete in Österreich, etwa Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder, ändert sich damit die Grundlage ihrer Sorgfaltspflichten.
Warum eine Verordnung statt einer Richtlinie
EU-Geldwäscherichtlinien mussten bisher von jedem Mitgliedstaat selbst umgesetzt werden. Das führte zu unterschiedlichen Details, Auslegungen und Berufsrechten. Eine Verordnung dagegen gilt direkt und einheitlich. In Österreich ist das Geldwäscherecht für Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder derzeit in den jeweiligen Berufsgesetzen geregelt. Nationale Vorschriften behalten ihre Bedeutung künftig vor allem dort, wo die EU-Regeln Spielraum lassen, etwa bei Aufsicht und Verfahren.
Was sich konkret ändert
- Einheitliche Sorgfaltspflichten: Risikoanalyse, Identifizierung von Mandanten und wirtschaftlichen Eigentümern sowie laufende Überwachung folgen demselben Regelwerk in der gesamten EU.
- Bargeldobergrenze: Wer mit Waren handelt oder Dienstleistungen erbringt, darf Barzahlungen über 10.000 Euro grundsätzlich weder annehmen noch tätigen. Mitgliedstaaten können niedrigere Grenzen festlegen.
- Neue EU-Behörde: Die Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA mit Sitz in Frankfurt koordiniert die nationalen Aufsichtsbehörden und beaufsichtigt ab 2028 ausgewählte, grenzüberschreitend tätige Finanzinstitute direkt. Für die meisten Verpflichteten bleibt die nationale Aufsicht zuständig.
- Technische Standards: Viele Details, etwa zur Kundenprüfung, werden in technischen Standards der AMLA konkretisiert. Diese entstehen derzeit und sollten laufend beobachtet werden.
Was Sie jetzt tun können
- Bestandsaufnahme: Prüfen Sie, welche Risikoanalyse, interne Richtlinien und Prozesse bestehen und ob sie vollständig dokumentiert sind.
- Lücken erkennen: Vergleichen Sie Ihre Abläufe mit den neuen Vorgaben, sobald Ihre Kammer oder Aufsicht Hinweise zur Anwendung veröffentlicht.
- Dokumentation vereinheitlichen: Wenn Risikoanalyse, Mandantenprüfung und Protokolle an einem Ort liegen, lassen sich neue Anforderungen schneller nachziehen.
- Team schulen: Pflichten ändern sich nur dann in der Praxis, wenn alle Beteiligten sie kennen. Planen Sie Schulungen rechtzeitig vor dem Stichtag.
Fazit
Die AMLR bringt ein einheitliches Regelwerk, aber keinen Neustart. Kanzleien und Notariate, die ihre Risikoanalyse und Dokumentation jetzt in Ordnung bringen, müssen 2027 nur noch Details anpassen. Wer erst kurz vor dem Stichtag beginnt, riskiert Zeitdruck und Lücken.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Compliance-Beratung im Einzelfall.
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